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Stichwort English Beschreibung
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. federal association of real estate agents (brokers) in Germany, a registered association Der Immobilienverband IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD ist mit rund 6.000 Mitgliedsunternehmen der zahlenmäßig stärkste Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bewertungs-Sachverständige, Bauträger, Finanzdienstleister und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft.

Neben dem IVD Bundesverband gibt es sechs Regionalverbände:

  • IVD Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin,
  • IVD Mitte (Hessen, Thüringen) mit Sitz in Frankfurt,
  • IVD Mitte-Ost (Sachsen, Sachsen-Anhalt) mit Sitz in Leipzig,
  • IVD Nord (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) mit Sitz in Hamburg und einer Niederlassung in Hannover,
  • IVD Süd (Bayern, Baden-Württemberg) mit Sitz in München und Stuttgart,
  • IVD West (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland).

Jedes Mitglied ist jeweils Mitglied im Bundesverband und dem jeweiligen Regionalverband.

Die IVD-Makler vermitteln jährlich fast 120.000 Kaufverträge für Immobilien im Wert von rund 20 Milliarden Euro. Die Verwalter im IVD haben über 1,2 Millionen Wohnungen unter Verwaltung, darunter fast 20 Prozent des Bestandes an Eigentumswohnungen in Deutschland. Die Sachverständigen im IVD erstellen Gutachten nach den anerkannten Bewertungsregeln.

Interessenvertretung
Der IVD übernimmt die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft, Presse und Verbrauchern und ist erster Ansprechpartner in allen berufspolitischen und -praktischen Fragen.

Der IVD unterhält auf Europa-, Bundes- und Länderebene enge Kontakte zu den zuständigen Ministerien und Behörden sowie zu den Fachpolitikern der Parteien. Dabei setzt sich der Verband für optimale Rahmenbedingungen ein, damit Makler, Verwalter, Sachverständige und andere Immobilienberater ihren Beruf wirtschaftlich erfolgreich ausüben können.
Der IVD ist Mitglied der Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI). Auf EU-Ebene ist der IVD über die europäischen Immobilienverbände CEPI und CEI vernetzt.

Wichtigster Auftrag der Mitglieder an den Verband ist es, ihre Wirtschaftskraft zu stärken und das Ansehen der Immobilien-Dienstleistungsberufe zu fördern.

Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger
Das IVD-Zeichen genießt als Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger hohe Akzeptanz. Da der IVD weder Immobilieneigentümer- noch Mieterverband ist, steht das IVD-Zeichen für neutrale Marktkenntnis und realistischen Preisüberblick. Mit dem Führen des IVD-Zeichens gibt sich jedes Mitglied als Immobilien-Experte zu erkennen, der seinen Kunden Zuverlässigkeit, Fachwissen, Kompetenz, Objektivität, Transparenz der Leistungen, Übernahme von Verantwortung und die Lösung ihrer Probleme zusichert.

Mit seinem berufspolitischen Kanon hat sich der IVD zum Ziel gesetzt, die Qualität der Immobilien-Dienstleistungen weiter anzuheben und die Wettbewerbsfähigkeit der Immobilienberufe in Deutschland gegenüber der europäischen Konkurrenz zu stärken. Deshalb strebt der IVD an, die Erteilung der Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO an einen gesetzlich verankerten Sach- und Fachkundenachweis zu knüpfen.

Aufnahmevoraussetzungen
Um die erforderliche hohe Qualifikation seiner Mitglieder sicherzustellen, hat der IVD strenge Kriterien für die Aufnahme neuer Mitglieder in den Verband formuliert. Dazu gehören der Sach- und Fachkundenachweis sowie der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Aufnahmevoraussetzung ist außerdem eine abgeschlossene Ausbildung zum Immobilienfachwirt oder die erfolgreiche Teilnahme an IHK-Zertifikats-Lehrgängen oder eine abgeschlossene Ausbildung zum Immobilienkaufmann/-kauffrau beziehungsweise zum Kaufmann/-frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Der Nachweis mehrjähriger Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft oder eines abgeschlossenen Studiums mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt ist erforderlich. Zwei Branchenreferenzen sollen über die Reputation des Bewerbers Auskunft geben können.

Mit dem Aufnahmeantrag erkennt jedes neue Mitglied die IVD-Standesregeln und die IVD-Wettbewerbsregeln als Grundlage seines kaufmännischen Handelns an.

Mitgliedsarten
Neben der ordentlichen Mitgliedschaft, die natürliche und juristische Personen erwerben können, gibt es auch Mitgliedschaften speziell für Existenzgründer, Junioren, Studenten sowie Fördermitgliedschaften.

Qualifizierung
Wer Mitglied im IVD werden möchte, muss eine qualifizierte Ausbildung nachweisen oder sich vor der Aufnahme schulen lassen. Darüber hinaus verpflichtet die Satzung des IVD zu kontinuierlicher Fortbildung. Mit mehreren hundert Seminaren im Jahr, die die sechs IVD-Regionalverbände in ganz Deutschland veranstalten, und diversen berufsbegleitenden Studiengängen an den beiden mit dem IVD verbundenen Berufsakademien Deutsche Immobilien Akademie (DIA) und Europäische Immobilienakademie (EIA) sowie dem Center for Real Estate Studies (CRES) an der Steinbeis Hochschule in Berlin, sind die Voraussetzungen für kontinuierliche Fort- und Weiterbildung vorhanden. Die DIA bietet Studienprogramme sowie Kontaktstudiengänge auf universitärem Niveau; das CRES führt berufsbegleitende Studiengänge für Führungskräfte und den Führungsnachwuchs in der Fachrichtung Real Estate durch; die EIA ist eine staatliche anerkannte Ergänzungsschule mit kompakten Studiengängen „von Praktikern für Praktiker“.

Ombudsmann Immobilien im IVD
Im September 2008 wurde mit dem Ombudsmann Immobilien im IVD eine Beschwerdestelle geschaffen, an die sich Kunden von IVD-Mitgliedern wenden können. Die Aufgabe des Ombudsmanns Immobilien im IVD ist es, Beschwerden neutral zu prüfen und anhand der von den Parteien vorgebrachten Sachlage einen angemessenen, nachvollziehbaren Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten. Ziel ist es, einen Streit zwischen einem Verbraucher und einem Immobilienunternehmer durch gegenseitiges Nachgeben zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Erfahrungsgemäß ist es für Konfliktparteien meist sinnvoller, sich auf vernünftiger, realistischer Basis außergerichtlich zu einigen, anstatt sich in einen häufig langwierigen Rechtsstreit zu verwickeln. www.ombudsmann-immobilien.net

IVD-Verbandsmagazin
Das AIZ-Immobilienmagazin ist die Fach- und Verbandspublikation des IVD und erscheint zehnmal jährlich in einer Auflage von 10.000 Exemplaren. Die Publikation ist damit eine der auflagenstärksten Zeitschriften im Immobiliensektor.